AASys in der bayerischen Verwaltung

DIE AUSGANGSLAGE Der Wechsel, den viele aufschieben Seit der Umstellung auf § 2b UStG müssen immer mehr Leistungen der öffentlichen Hand ordnungsgemäß fakturiert werden. Trotzdem zögern einige Verwaltungen die Einführung einer passenden Lösung hinaus — meist aus einem Grund: der Sorge vor dem Aufwand, der Befürchtung, das Tagesgeschäft stehe wochenlang still und am Ende passe die Software doch nicht zur eigenen Arbeitsweise. Besonders betroffen: Rechnungen aus Word oder Excel. Wer Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer noch in Word oder Excel schreibt, erfüllt die GoBD-Anforderung an die Unveränderbarkeit nicht — ein Risiko, das mit § 2b UStG zunehmend in den Blick von Prüfungen rückt. AASys schreibt jeden Beleg revisionssicher fest. AASys ist die Antwort darauf — und nimmt genau diese drei Sorgen: Kein großer Aufwand Mit unserer bewährten Vorgehensweise kann AASys in rund 14 Tagen eingerichtet werden. Kein Stillstand Ihr Tagesgeschäft läuft während der Einführung ungestört weiter. Passt zur FiBu AASys spricht OK.FIS und H&H und bildet Ihre Verwaltungsstruktur ab. GUT ZU WISSEN Die Übergangsregelung zu § 2b UStG läuft Ende 2026 aus — ab dem 1. Januar 2027 gilt die Umsatzbesteuerung verbindlich. Wer jetzt umstellt, hat den Wechsel rechtzeitig hinter sich. PCS INFORMATIK GMBH · AASYS

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