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Rechnungsprogramm für Stadtverwaltungen, Kommunen und Landratsämter.

Natürlich auch für Vereine und mittelständische Unternehmen.

Pressemitteilungen: Änderung des Umsatzsteuergesetzes (§2b UStG) dahingehend, dass juristische Personen des öffentlichen Rechtes (jPdöR), d.h. Bund, Länder, Kommunen, für einige Leistungen Umsatzsteuer abführen müssen.
(Alle Infos zur Pressemitteilung lesen ...)

Pressemitteilungen (Dezember 2022): "Erleichterung bei der Umsatzsteuer für die öffentliche Hand."
Die Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht (§ 2b UStG) wurde nochmals um zwei Jahre - auf den 01. Januar 2025 - aufgeschoben. (weitere Infos auf der Website "Der Neue Kämmerer" ...)

Unser Rechnungsprogramm / AuftragsAbwicklungsSystem (AASys)

... schon lange mehr als ein Rechnungsprogram - z.B. Schnittstelle zum OK.FIS


AASys ist eine Software, die vor über 20 Jahren für unser eigenes Unternehmen programmiert wurde und bis heute permanent weiterentwickelt wird. Mit der Version 4.0 wurde AASys wieder an die neusten Programm-Standards angepasst. Bereits damals hochmodern als Webanwendung programmiert - heute auch Software as a Service (SaaS) genannt - benötigen sie also keine Installation auf Ihrem PC bzw. in ihrem Netzwerk. Einfach den Browser öffnen, unsere URL eingeben und schon wird über eine verschlüsselte Verbindung die Login-Seite unserer Software in einem deutschen Rechenzentrum gestartet.


Die wichtigsten Funktionen unsere Software:

  • Schreiben Sie einfach und schnell Aufträge und Rechnungen
  • Alle Dokumente werden als PDF-Datei (auch im ZUGFeRD-Format) erstellt
  • Versenden Sie Rechnungen und Lieferscheine einfach per E-Mail
  • Nutzen Sie den eigenen Kunden- und Artikelstamm
  • Kundenverträge: Aufträge zu fälligen Verträgen werden automatisch erkannt und angelegt
  • Übermitteln Sie die Zahlungsaufträge an die Banksoftware per XML-Datei
  • Einfache Rechnungskontrolle der Offenen Posten mit Mahnwesen
  • Exportieren Sie Ihre Kundendaten mittels Export-Schnittstelle
  • Natürlich alle Programmbereiche über die Benutzer- / Rechteverwaltung zu- und abschaltbar
  • Für Kommunen auch mit Schnittstellen zum Finanzwesen (in Bayern OK.FIS Schnittstelle)
  • Schnittstelle zur DATEV-Software
  • Hohe Sicherheit über verschlüsselte Verbindung
  • Ihre Datensicherung läuft automatisch nächtlich in unserem Rechenzentrum (in Deutschland!)
  • AV-Verträge optimiert für Kommunen
  • Viele weitere Funktionen...


Der Support durch unser Team ist unschlagbar - fragen Sie unsere Kunden!

Keine Warteschleife - Sie haben uns direkt am Telefon. Von organisatorischen Fragen bis zur Datenrücksicherung helfen wir ihnen immer gerne. Und alle Fragen zu unserem Programm beantworten wir unseren Kunden auch noch kostenlos!

    Aktuell sind unsere Kunden aus den Bereichen:

    • Stadtverwaltungen, Kommunen und Landratsämter
    • Vereine (z.B. Stadtmarketing-Vereine / Citymanagement mit Gutscheinsystemen)
    • Dienstleistungsunternehmen
    • Unternehmen aus dem Handel
    • Einzelunternehmer

    Für Stadtverwaltungen, Kommunen und Landratsämter haben wir unsere Programme an ihre Vorgaben angepasst.

    Wir unterstützen Sie bei der Einführung Ihres neuen Rechnungsprogramms in allen Abteilungen.

    Sobald wir alle notwendigen Unterlagen wie: 

    • Vorlage Ihres Briefpapiers
    • Liste der Organisationseinheiten, die Rechnungen schreiben
    • Haushaltsstellen und Artikelliste

    ... von Ihnen erhalten haben, führen wir das neue Rechnungsprogramm bei Ihnen ein - innerhalb von 14 Tagen.
    Inklusive Schulung Ihrer Mitarbeiter!

     

    Rufen Sie uns jetzt unter 09321 / 230 430 an. Wir präsentieren Ihnen unsere Software gerne - natürlich unverbindlich!

    Ihr PCS-Team

     

    Sie brauchen noch weitere Infos?
    >> Hier finden Sie unser Handbuch mit Informationen zur Programmprüfung und zur Verfahrensprüfung.

     


    Pressemitteilung: Umsatzbesteuerung bereits zum 1. Januar 2021 geändert

    für alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR)

    Im Rahmen des Jahressteuergesetzes ist das Umsatzsteuergesetz geändert worden und bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Für Kommunen und ihre Betriebe gewerblicher Art galten bislang noch Übergangsregelungen, welche seit Januar 2021 bereits abgelaufen sind.

    Für Kommunen heißt es spätestens seit diesem Zeitpunkt: Die Erfassung und Bewertung aller Umsätze ist auf privatrechtlicher und hoheitlicher Grundlage erforderlich. Das kann bedeuten, dass früher umsatzsteuerfreie Leistungen in Zukunft umsatzsteuerpflichtig sind.

    Juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) müssen demnach marktrelevante und privatrechtliche Leistungen nach den gleichen Grundsätzen erbringen wie andere Marktteilnehmer. Die Leistungserbringungen durch die jPdöR wird also grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.

    Steuerfrei bleiben z.B.:

    • Gebühren für hoheitliche Aufgabenerfüllung, beispielsweise für Pässe, Ausweise
    • Kfz-Anmeldung
    • Gewerbeanzeige

    steuerpflichtig werden z.B.:

    • der Verkauf von Waren, bspw. ein Familienstammbuch im Standesamt
    • die Fotokopie im Bürgeramt
    • Verkäufe der Touristinformation


    Übergangsfrist: Um die Auswirkungen dieses neuen Paragrafen analysieren und Betriebsprozesse dahingehend anpassen zu können, wurde den jPdöR eine Übergangsfrist von 4 Jahren gewährt. Diese Übergangsfrist wurde aufgrund der Coronakrise im Jahr 2020 um weitere zwei Jahre, d.h. bis zum 31.12.2022 verlängert.


    Pressemitteilungen (Dezember 2022) - "Weitere Erleichterung bei der Umsatzsteuer für die öffentliche Hand."
    Die Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht (§ 2b UStG) wurde nochmals um zwei Jahre aufgeschoben.