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Gutscheinverwaltung in Ihrer Stadt

Verwaltung mit einer Programmerweiterung in unserem Rechnungsprogramm AASys


In 2005 kam ein Gutschein-Modul zur Verwaltung eines CityGutscheins nach dem Vorbild der Bamberger CitySchexs zu unserem Rechnungsprogramm AASys hinzu. Aktuell nutzen über 80 Städte und Stadtmarketing-Organisationen in Deutschland AASys und das Gutschein-Modul.

Jetzt NEU! Der "Digitale CityGutschein"

Verwalten Sie Ihre Gutscheine mit unserer neuen App.

Bezahlen Sie im Einzelhandel einfach mit Ihrem Smartphone...

Wenn auch in Ihrer Stadt das Bezahlen mit unserem "Digitalen Gutschein" bereits möglich ist, dann laden Sie sich hier unserer App zum komfortablen Bezahlen mit Ihrem Smartphone herunter:

Der CityGutschein / Geschenkgutschein - gerne zu besonderen Anlässen verschenkt...

...da man zum Einkaufen eine besondere Auswahl in allen teilnehmenden Geschäften hat.

Frisch gedruckt wird der CityGutschein im Stadtmarketing-Lager aufgenommen. Von hier werden alle CityGutscheine an die Verkaufsstellen angeliefert. Ein Lieferschein und eine Rechnung werden selbstverständlich ausgestellt.

In der Verkaufstelle werden die CityGutscheine an die Kunden verkauft, welche Sie dann an ihre Freunde verschenken. Diese können nun in ihren Lieblingsgeschäften (Akzeptanzstellen) zum Shoppen gehen.

Die Verkäufer können dann die eingenommenen CityGutscheine an der Clearingstelle einlösen und bekommen dort ihren Betrag erstattet. Hochwertige CityGutscheine in Form von Plastikkarten können dort wieder aufbereitet werden und erneut an die Verkaufsstellen geliefert werden.

 

Jetzt neu: Der "Digitale CityGutschein" + Die CityGutschein App

Bezahlen Sie im Einzelhandel einfach mit Ihrem Smartphone...

Das Verkaufen und Abrechnen der digitalen CityGutscheine können Sie natürlich auch in der Gutscheinverwaltung unseres Rechnungsprogramm AASys erledigen.


Warum benötigen Sie den "Digitalen CityGutschein" in Ihrer Stadt?

  • Verkaufen und verschenken können Ihre Kunden die digitalen CityGutscheine auch außerhalb Ihrer Geschäftszeiten!
  • Selbst der Enkel, der nicht mehr in der Nähe wohnt, kann den "Digitalen CityGutschein" einfach online Oma zum Geburtstag schenken :)
  • Natürlich bindet der "Digitale Gutschein" durch die Möglichkeit der Teileinlösung noch mehr Kaufkraft an Ihre Stadt. 
  • Ein Gutschein für viele Geschäfte in Ihrer Stadt.
  • Der Verwaltungsaufwand gegenüber dem "normalen" CityGutschein ist wesentlich geringer.
  • Auch Arbeitnehmergutscheine bis 50 Euro pro Monat möglich (bis 2022 max. 44 Euro)!


Die Abwicklung des "Digitalen CityGutschein":

  • Den "Digitalen CityGutschein" kann man online (Smartphone, Tablet, PC) aber auch als gedruckte Version kaufen.
  • Verschenkt wird der Gutschein per E-Mail oder in der CityGutschein App.
  • Der Beschenkte kann seine digitalen CityGutscheine in der neuen CityGutschein App einsehen.
  • Bezahlen kann man in seinem Lieblingsgeschäft ebenfalls bequem mit der CityGutschein App, die die Gutscheininformationen in Form eines QR-Codes anzeigt. Man kann auch den Gutschein-Code drucken und vorlegen.
  • Der Händler kann die CityGutscheine einfach per App zum Clearing einreichen.
  • Alle Vorgänge werden im Hintergrund in unserem Rechnungsprogramm AASys abgewickelt und sind dort nachvollziehbar! Die komplette Abwicklung läuft vollautomatisch - Sie müssen nur noch die Clearing-Überweisungen für die Händler an die Bank übermitteln.

 

FAQs (Kurzanleitung) ...

Fragen zum "Digitalen CityGutschein" oder zur "City-Gutschein App"?

Praxis-Beispiel eines Einkaufs mit unserem "Digitalen Gutschein"

Alex möchte für seine Frau Chris einen Gutschein kaufen. Dazu ruft er an seinem PC die Internetseite des Stadtmarketing Musterstadt auf. Dort findet er einen Link bzw. Button, der ihn zu einem
Onlineshop führt.

Im Shopsystem kann er aus verschiedenen Designs (z.B. Motive aus Musterstadt) auswählen, wie sein Gutschein aussehen soll. Anschließend bestimmt er selbst den Betrag, den er ausgeben will. In Musterstadt wurde vorher festgelegt, dass der Gutscheinwert zwischen 10 und 100 Euro liegen muss. Alex will für den 55. Geburtstag 55 Euro ausgeben. Als Gutscheinwert gibt er 55 ein und in das Feld Grußtext schreibt er noch eine persönliche Nachricht für Chris. Außerdem muss Alex noch die Email-Adresse von Chris eingeben, damit sie den Gutschein am Ende auch erhält. (Natürlich kann Alex den Gutschein auch zunächst an seine eigene Email-Adresse schicken lassen, um ihn erst später auf der Feier an Chris zu übertragen.)

Zu guter Letzt muss Alex noch bezahlen. Durch den Einsatz von Mollie kann er aus den gängigen Zahlungsarten PaypalKreditkarteLastschrift, GiroPay, usw wählen. Jede Stadt kann hier selbst definieren, welche Zahlungsmöglichkeiten Sie Alex anbieten möchte. Nach erfolgreicher Zahlung erhält Alex eine Kaufbestätigung und einen Link zur Rechnung angezeigt und kann sich diese auch als Email anfordern. Chris erhält eine Email mit dem Gutschein im ausgewählten Design und der persönlichen Grußbotschaft von Alex.

Hans, der 79-jährige Vater von Chris, kann und will den Gutschein nicht online kaufen, aber er möchte trotzdem den digitalen und nicht den Plastikgutschein verschenken.

Er geht zum Stadtmarketing und kauft den Gutschein dort. In aasys gibt es dafür den neuen Vorgang "virtuellen Gutschein verkaufen" und Chris bekommt die Email mit der freudigen Nachricht nicht sofort sondern automatisch erst zu dem Zeitpunkt, den Hans beim Kauf angibt.

Alternativ kann Hans sich den Gutschein auch ausdrucken lassen, um ihn später persönlich zu überreichen. Dann ist er allerdings nicht mehr so richtig digital ;-)

Chris hat Geburtstag und bekommt eine Email, in der ihre Tochter Michi ihr alles Gute wünscht und ihr einen Gutschein schenkt. Chris hat früher schon öfter City-Gutscheine für die Geschäfte in Musterhausen geschenkt bekommen, aber die virtuelle Variante kennt sie noch nicht.

Sie öffnet die Email auf ihrem Handy und tippt auf den Link in der Mail. Da sie die kostenlose Gutschein-App noch nicht auf ihrem Smartphone hat, landet Sie im Apple-Store bzw. Google-Play-Store, von wo aus sie diese installieren kann.
Nachdem Sie das erledigt und die App geöffnet hat, muss sie ihre Email-Adresse eingeben und das Passwort, das ebenfalls in der Email steht, die sie bekommen hat.
Da ein Passwort, das per Email verschickt wurde, potentiell unsicher ist, wird sie in der App aufgefordert, sich ein neues Passwort auszudenken.

Nach dieser einmaligen Anmeldung, sieht sie ihren Gutschein von Michi. Der Gutschein hat das von Michi ausgewählte Design und darunter steht "Von Mausi für die beste Mama der Welt".

Alex hat Chris ebenfalls einen Gutschein gekauft, allerdings wusste er beim Kauf die Email-Adresse seiner Frau nicht. Deshalb hat er den Gutschein zunächst an seine eigene Adresse schicken lassen und den Gutschein in seiner App geöffnet.

Nachdem alle Gäste weg sind, will er den Gutschein an Chris übertragen. Dazu braucht er in der App nur auf "Diesen Gutschein jetzt verschenken" klicken. Jetzt gibt er die Email-Adresse von Chris ein und überträgt den Gutschein an seine Frau. Da sie die App jetzt bereits installiert und sich angemeldet hat, braucht sie nichts weiter zu tun. Sie bekommt eine Meldung auf dem Handy und hat den Gutschein sofort in ihrer App.

Papa Hans kommt am nächsten Morgen zum Frühstück und bringt seinen Gutschein auf Papier ausgedruckt mit. Der Ausdruck hat das Design, das Hans ausgesucht hat. Seine Geburtstagswünsche stehen auf dem Papier und darunter ein QR Code, den Chris fotografieren soll, um den Gutschein in ihre App zu übernehmen.
Sie öffnet die App, wählt im Menü "QR Code scannen", hält die Handykamera über den Code und hat den Gutschein in der App. (Dieser Vorgang ist natürlich nur einmal möglich und kann auch nicht mehr rückgängig gemacht werden. Der ausgedruckte Gutscheincode ist somit entwertet.)

Anschließend wählt Sie im Menü den Eintrag "meine Gutscheine" und sieht dort die Gutscheine ihrer drei Lieben inklusive der Werte und des Gesamtwertes, den sie in den Musterhausener Geschäften ausgeben kann.

Chris will ihre Gutscheine für ein paar neue Schuhe bei Schuhhaus Peters ausgeben. Beim Bezahlen sagt sie Herrn Peters, dass Sie mit dem Musterhausener Gutschein in ihrer App bezahlen will.

Sie öffnet die App auf dem Handy und tippt den Gutschein von Alex an, den sie zuerst einlösen will. Auf dem Display wird der QR Code des Gutscheines und darunter der Wert 55,00 Euro angezeigt.

Herr Peters hat auf seinem Smartphone die Kassen-App installiert. Er öffnet sie und meldet sich mit seiner Email-Adresse an. Die Zugangsdaten kann er speichern, sodass er sich nicht jedes Mal neu anmelden muss.

Da er die App als Händler öffnet, hat er einige Menüpunkte, die Chris in ihrer App nicht hat.

Er tippt auf "Zahlung entgegennehmen" und gibt den Betrag ein, den Chris per Gutschein bezahlen möchte: 89,90 Euro. Anschließend aktiviert sich die Kamera und Herr Peters scannt den QR Code des Gutscheins.

In der App von Chris erscheint die Meldung "Schuhhaus Peters hat eine Zahlung von 89,90 Euro angefordert. Der ausgewählte Gutschein ist 55,00 Euro wert. Soll dieser Gutschein jetzt verwendet werden?"

Chris tippt auf "ja" und Herr Peters bekommt die Meldung "55,00 Euro wurden entgegen genommen. Restbetrag 34,90." Den Restbetrag bezahlt Chris dann in bar.

Alternativ hätte Chris auch mit einem weiteren Gutschein den Restbetrag zahlen können! Dies würde dann wie folgt ablaufen:

Herr Peters scannt erneut das Handydisplay von Chris und sie bekommt die Meldung "Schuhhaus Peters hat eine Zahlung von 34,90 Euro angefordert. Der ausgewählte Gutschein ist 40,00 Euro wert. Soll dieser Gutschein jetzt verwendet werden?"

Chris tippt wieder auf "ja" und der Händler bekommt die Meldung, dass eine Zahlungen im Wert von 34,90 Euro entgegengenommen wurde.

Beide erhalten zudem eine Information, dass der Gutschein jetzt nur noch 5,10 Euro wert ist.

Nach einigen Tagen haben mehrere Kunden bei Schuhhaus Peters mit der Gutschein App bezahlt. Herr Peters hat inzwischen neun Gutscheineingänge in seiner Liste und möchte diese nun beim Stadtmarketing einreichen.

Er kann dieses einfach in der App erledigen oder er ruft die Mitarbeiter im Stadtmarketing Verein an und diese veranlassen das Clearing im Rechnungsprogramm AASys. Auch hier können die Rechnungen mit wenigen Mausklicks in der Gutscheinverwaltung erstellt und versendet werden.

Der Status der Gutscheine wechselt auf "abgerechnet" und innerhalb weniger Sekunden findet Herr Peters die Clearing-Abrechnung in seinem Email-Postfach.

Jetzt muss er nur noch warten, bis die Überweisung vom Stadtmarketing auf seinem Bankkonto eingeht.

Hinweis: Fragen zur Erlaubnispflicht von Finanzgeschäften (BAFIN)

Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie


Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1 - Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG)

§ 2 Ausnahmen; Verordnungsermächtigung
(1) Als Zahlungsdienste gelten nicht

...

10. Dienste, die auf Zahlungsinstrumenten beruhen, die
a) für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen in den Geschäftsräumen des Emittenten oder innerhalb eines begrenzten Netzes von Dienstleistern im Rahmen einer Geschäftsvereinbarung mit einem professionellen Emittenten eingesetzt werden können,
b) für den Erwerb eines sehr begrenzten Waren oder Dienstleistungsspektrums eingesetzt werden können, oder

...

(2) Übt ein Unternehmen eine Tätigkeit nach Absatz 1 Nummer 10 Buchstabe a oder Buchstabe b aus und überschreitet der Gesamtwert der Zahlungsvorgänge der vorangegangenen zwölf Monate den Betrag von 1 Million Euro, hat es diese Tätigkeit der Bundesanstalt anzuzeigen und in einer Beschreibung der angebotenen Dienstleistung anzugeben, welche Ausnahme nach Absatz 1 Nummer 10 Buchstabe a oder Buchstabe b in Anspruch genommen wird. Auf Grundlage dieser Anzeige entscheidet die Bundesanstalt, ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nummer 10 Buchstabe a oder Buchstabe b vorliegen. Entspricht die Tätigkeit des Unternehmens nicht den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nummer 10 Buchstabe a oder Buchstabe b, setzt die Bundesanstalt es hiervon in Kenntnis

...

Bundesministerium der Finanzen / Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (alle Infos...)